Vierköpfige Gruppe grillt verbotenerweise in Ickinger Naturschutzgebiet

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22.06.2025

Nicht nur wegen der aktuell hohen Waldbrandgefahr grob fahrlässig, sondern auch verboten. Eine Vierköpfige-Gruppe hatte am Samstagabend im Ickinger Naturschutzgebiet am Eisweiher gegrillt. Eine 80-jährige Dame meldete den Vorfall der Polizei, die vor Ort auf vier Personen im Alter zwischen 20 und 59 Jahren traf. Die Verordnung über das Naturschutzgebiet „Isarauen zwischen Schäftlarn und Bad Tölz“, untersagt das Feuermachen, Grillen, sowie im Wald zu rauchen in der Zeit vom 01. März bis 31. Oktober, teilen die Beamten mit. Gegen die Herrschaften aus dem Münchner Raum wurde Anzeige erstattet.

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