Ferienjobs im Oberland - Alles was ihr wissen müsst
Im Oberland stehen die Sommerferien vor der Tür. Viele Jugendliche starten am Freitag gleich in den Urlaub, andere nutzen die Zeit, um mithilfe eines Ferienjobs ihr Taschengeld aufzubessern. Wir haben für euch bei der IHK München und Oberland nachgefragt, was es dabei zu beachten gilt. Als erstes ist das Alter entscheidend, sagt IHK-Arbeitsrechtexpertin Frauke Kamp.
„Es gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz. Und das sagt ganz klar, Kinderarbeit ist verboten. Mit dem 15. Geburtstag bis zur Volljährigkeit gilt man dann als jugendlicher, Jugendliche dürfen arbeiten und können demnach auch als Ferienjobber beschäftigt werden.“
Dabei dürfen Jugendliche nicht jeden Job annehmen. Gefährliche Arbeiten sind unter 18 generell tabu. Weitere Tipps für Ferienjobs findet ihr hier
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