Urlaubs-Souvenirs in die Heimat mitbringen - was es zu beachten gilt

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01.08.2025

Ein paar bunte Steine, glänzende Muscheln oder eine schöne Pflanze. Perfekte Erinnerungstücke, um sich das Urlaubsfeeling mit nach Hause zu nehmen. Aber denkt schon vor dem Start in den Urlaub daran: nicht jedes Souvenir könnt ihr bei der Rückreise ins Oberland mitbringen. Dazu Thomas Meister, Pressesprecher am Hauptzollamt München:

Thomas Meister: „Augen auf beim Kauf. Der Händler vor Ort wird euch die Ware präsentieren und euch auch mitteilen, dass ihr kein Problem bei der Einreise haben werdet und das böse Erwachen kommt dann beim Zoll. Achtet drauf, was ihr einkauft und Finger weg von tierischen Produkten.“

Welche Bestimmungen gelten bei der Einreise aus einem Nicht-EU-Land:

Thomas Meister: „200 Stück Zigaretten, ein Liter Alkohol oder andere Waren bis zu einem Warenwert von 430 Euro sind frei. Sollte man darüber hinaus Waren mit sich führen, muss man zwingend den roten Ausgang für anmeldepflichtige Waren benutzen und diese waren beim Zoll anmelden.“

Was können wir machen, um auf Nummer sicher zu gehen?

Thomas Meister: „Hier kann ich wirklich den Tipp geben, sich frühzeitig auf Zoll.de informieren. Der Händler vor Ort wird Ihnen immer sagen, es gibt kein Problem mit dem Zoll, denn der Händler ist froh, wenn er seine Ware verkauft hat und das böse Erwachen kommt dann meistens beim Zoll. Hier ganz klar der Tipp: sammelt Eindrücke statt Andenken.“

Bei Verstößen drohen saftige Strafen. Ihr könnt euch auch über die App „Zoll und Reise“ informieren. Alle Infos dazu findet ihr hier.

Bild © Generalzolldirektion
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