Heckenschneiden im Oberland - LBV ruft zur Geduld auf

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05.08.2025

Der Landesbund für Vogel- und Naturschutz ruft zur Geduld auf. In vielen Hecken im Oberland brüten noch heimische Singvögel – etwa Amseln oder Rotkehlchen. Wer jetzt zur Heckenschere greift, riskiert nicht nur die Zerstörung von Nestern, sondern auch ein saftiges Bußgeld von bis zu 15.000 Euro. Laut Bundesnaturschutzgesetz sind starke Rückschnitte erst ab dem 1. Oktober erlaubt. Der LBV appelliert daher, die Hecken erstmal stehen zu lassen.

Bild © LBV Birgit Helbig
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