Nach Urteil im "Herrsching-Mord" - Verteidigung legt Revision ein
Vor etwas mehr als einem Jahr ist ein Rentner in seinem Haus in Herrsching ermordet worden. Der 23-jährige Täter wurde vor einer Woche zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Hinzu kommt die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Seine Verteidigung will das aber nicht akzeptieren und hat jetzt Revision eingelegt. Sie hatte in dem Prozess auf Totschlag plädiert, die Staatsanwaltschaft eine lebenslange Haftstrafe gefordert. Die Große Strafkammer sah es als erwiesen an, dass der Mann den 74-Jährigen in dessen Wohnhaus ermordet hatte, um an Geld zu kommen. Das Urteil ist laut einer Sprecherin des Landgerichts München noch nicht rechtskräftig. Würde es in dieser Form rechtskräftig werden, wäre eine Entlassung nach 15 Jahren im Gefängnis nahezu ausgeschlossen.