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Hohe Temperaturen im Oberland - Mietminderung bei zu großer Hitze?

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13.08.2025

Der Sommer ist zurück im Oberland und damit auch Temperaturen jenseits der 30 Grad Marke. Das macht so manche Wohnungen zum Ofen. Aber was, wenn die eigene Wohnung heißläuft? Kann da bei der Miete was gemacht werden, Stichwort: Mietminderung? Wir haben bei Rechtsschutzexpertin Jennifer Kallweit nachgefragt.

„Beträgt die Außentemperatur mehr als 32 Grad muss in den Innenbereichen gewährleistet werden, dass der Temperaturunterschied mindestens 6 Grad beträgt. Das heißt bei 40 Grad Außentemperatur, darf sich die Wohnung auf 34 Grad erwärmen. Ob jedoch tatsächlich ein Minderungsanspruch besteht ist von Fall zu Fall sehr unterschiedlich“  

Wichtig: Nicht gleich mit Klage drohen, rät die Expertin. Solltet ihr in so einer Situation sein, auf jeden Fall erstmal das Gespräch mit eurem Vermieter suchen.

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