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Gericht befindet "Paddelverbot" auf dem Staffelsee für rechtswidrig
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03.09.2025
Seit einigen Jahren gilt während der Winterzeit auf Teilen des Staffelsees eine Ruhezone. Also ein Bade- und Paddelverbot, damit Wasservögel in ihrem Überwinterungsquartier nicht gestört werden. Das ist laut des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs rechtswidrig. Durch Kanus oder Stand-up-Paddles gehe zwar eine Störwirkung aus, das gelte aber auch für Motorboote. Die sind allerdings zugelassen, etwa für Berufsfischer oder Seeschifffahrt. Das sei nicht verhältnismäßig, heißt es unter anderem in der Begründung. Gegen die Verordnung des Landratsamtes Garmisch-Partenkirchen hatte ein Mann aus Seehausen Klage eingereicht.
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