STA: Landratsamt erlässt erstmals Katzenschutzverordnung
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26.09.2025
Im Oberland sorgen streunende Katzen in vielen Gemeinden für Probleme. Deshalb greifen nun erste Orte durch: Ab kommendem Frühjahr gilt in Oberbrunn bei Gauting und in Höhenrain bei Berg eine neue Katzenschutzverordnung. Ziel des Landratsamts Starnberg ist es, die Zahl herrenloser Tiere zu verringern und ihre Gesundheit besser zu schützen. Für Katzenhalter bedeutet das: Freigänger müssen künftig dauerhaft gekennzeichnet werden – entweder per Mikrochip oder Ohrtätowierung – und zusätzlich in einem Haustierregister eingetragen sein. Nicht gekennzeichnete Katzen gelten als freilebend und können eingefangen und kastriert werden.
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