30 Jahre Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in Bayern
Genau heute vor 30 Jahren haben sich die Bayern selbst mehr Mitspracherechte gegeben - indem sie Bürgerbegehren und Bürgerentscheide einführten. Mehr als 3.700 Bürgerbegehren zählte der Verein «Mehr Demokratie e.V.» seither. Und mehr als 2.300-mal gab es demnach einen Bürgerentscheid. Zu den bayernweiten Spitzenreitern zählen die Kommunen Landsberg und Oberammergau.
Bürgerbegehren und Bürgerentscheide - was heißt das eigentlich?
Mit einem Bürgerbegehren können Bürger in einer Gemeinde oder in einem Landkreis einen Bürgerentscheid zu einem Thema vor Ort beantragen. Dafür ist - je nach Gemeinde- oder Landkreisgröße - eine bestimmte Zahl von Unterschriften nötig. Wird diese Hürde genommen und ist das Bürgerbegehren zulässig, kommt es zu einem Bürgerentscheid. Dabei entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen - es ist aber, wieder je nach Größe der Kommune, eine bestimmte Mindestbeteiligung (Quorum) nötig. Ein Bürgerentscheid wirkt rechtlich wie ein Beschluss eines Gemeinderats oder Kreistags. Ein Jahr lang kann dieser grundsätzlich nur durch einen neuen Bürgerentscheid abgeändert werden. Danach bleibt aber auch eine Art politische Bindungswirkung.
Wie ist die Bilanz nach 30 Jahren?
Der Verein «Mehr Demokratie e.V.» hat mitgezählt: Demnach wurden seit Inkrafttreten der Regelungen 1995 genau 3.739 Bürgerbegehren gestartet. Mehr als 2.300 Mal sei es zu einem Bürgerentscheid gekommen - entweder durch ein vorangegangenes Bürgerbegehren oder auf Initiative von Gemeinde- oder Stadträten - dann spricht man von sogenannten Ratsbegehren. «Aus drei Jahrzehnten Beratungsarbeit zu Bürgerbegehren wissen wir: Die Menschen wollen mitgestalten - und sie tun es verantwortungsvoll», bilanziert die Leiterin des Bereichs Kommunale Demokratie des Vereins, Susanne Socher.
Welche prominenten Bürgerentscheide gab es?
In München beispielsweise wurde per Bürgerentscheid der Bau eines neuen Stadions im Norden der Stadt beschlossen - das ist die heutige Allianz-Arena. In anderen Bürgerentscheiden lehnten die Münchner den Bau von Gebäuden mit mehr als 100 Metern Höhe oder eine dritte Flughafen-Startbahn an. In Erinnerung ist auch noch das Nein zu einer Bewerbung um die Olympischen Winterspiele 2022 - dazu gab es Bürgerentscheide in München, Garmisch-Partenkirchen und den Landkreisen Traunstein und Berchtesgadener Land.
Und welche Bürgerentscheide stehen an?
Mit Spannung erwartet wird am 26. Oktober das Votum der Münchner Bürger - wieder zur Frage einer Olympia-Bewerbung, diesmal um Sommerspiele. Dieser Bürgerentscheid wurde nicht per Bürgerbegehren von Bürgern selbst angestoßen, sondern vom Stadtrat. Denn auch Kommunen können Entscheidungen den Bürgern zur Abstimmung und damit Entscheidung vorlegen - etwa um Streitigkeiten zu befrieden oder um Streit aus dem Weg zu gehen.
Wie geht es in Zukunft weiter?
Auf Initiative von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) gab es in den vergangenen Monaten einen Runden Tisch zu möglichen Reformen von Bürgerbegehren und -entscheiden. Söder hatte beklagt, dass Bürgerentscheide befrieden könnten, aber zunehmend auch als Blockade eingesetzt würden. Ergebnis des Runden Tisches war am Ende freilich, dass die wichtigsten Regeln quasi unangetastet bleiben sollen. Die Planung von Krankenhäusern könnte aber möglicherweise künftig von Bürgerbegehren ausgeschlossen werden.