Unterbringung von Flüchtlingen im Landkreis - Markt Garmisch-Partenkirchen zieht Klage zurück
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28.11.2025
Das Verwaltungsgericht München hat sich gestern mit einer Klage der Marktgemeinde Garmisch-Partenkirchen auseinander gesetzt. Darin ging es um die Verteilung von Flüchtlingen auf die Gemeinden im Landkreis.
Die Marktgemeinde wollte durch ihre Klage erreichen, dass eine bestimmte Quote im Vergleich zu den anderen Gemeinden des Landkreises bei der Unterbringung erreicht wird. Das Verwaltungsgericht hat deutlich darauf hingewiesen, dass die Klage unzulässig ist, da auf Ebene der Gemeinden keine verbindliche Quote besteht. Deshalb hat der Markt während der mündlichen Verhandlung die Klage zurückgenommen.
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