Mitführverbot für Waffen und gefährliche Gegenstände an acht bayerischen Bahnhöfen - was ihr wissen müsst
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28.11.2025
Ab heute gilt es. Die Bundespolizeidirektion München verhängt ein Mitführverbot für Waffen und gefährliche Gegenstände an acht bayerischen Bahnhöfen sowie zwei Münchner S-Bahn-Haltepunkten. Betroffen sind in München der Hauptbahnhof, Ost- und Pasinger Bahnhof sowie die S-Bahnhöfe Hauptbahnhof, Marienplatz und Karlsplatz. Das Verbot gilt vorerst bis zum 4. Januar. Ziel ist es, Gewalttaten – besonders im alkoholgeprägten Jahreswechselzeitraum – zu verhindern und Reisende sowie Einsatzkräfte zu schützen. Verstöße können mit einem Zwangsgeld von meist rund 200 Euro, in Einzelfällen auch deutlich höher, geahndet werden.
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