Farchant will sich vor Staus schützen - Abfahrtsverbot für Bundesstraße kommt
Es ist deutschlandweit einmalig und wird jetzt in Farchant eingeführt. Ein Abfahrts- und Durchfahrtsverbot entlang einer Bundesstraße. Am kommenden Freitag tritt die Allgemeinverfügung in Kraft. Das Durchfahrverbot für den Ausweichverkehr gilt ab sofort von Freitag bis Sonntag und an Feiertagen. Wenn es auf der B2 oder der B23 in Fahrtrichtung Süden zu Staus kommt, müssen Verkehrsteilnehmer auf der Umgehungsstraße bleiben. Ausgenommen sind Anlieger und wer einen Grund hat nach Farchant zu fahren. Hintergrund sind massive Verkehrsprobleme durch Rückstaus am Partenkirchner Kreisel und an der Tunnelbaustelle. Ziel der Maßnahme ist es, den Durchgangsverkehr in Farchant zu reduzieren und Rettungswege freizuhalten. Die Polizei wird die Einhaltung des Verbots kontrollieren, teilt die Gemeinde mit.