Zugunglück bei Burgrain - Staatsanwaltschaft legt Revision ein

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21.01.2026

Im Prozess um das Zugunglück bei Burgrain ist das letzte Wort wohl noch nicht gesprochen. Nach den Freisprüchen für die beiden Angeklagten hat die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt, wie ein Sprecher jetzt bestätigt. Dass den zuständigen Bezirksleiter keine Strafe erwartet, will die Staatsanwaltschaft demnach nicht akzeptieren. Ursprünglich forderte die Klägerseite nämlich zwei Jahre auf Bewährung. Gegen den Fahrdienstleiter geht sie wiederum nicht weiter vor. Das Urteil war erst am Montag gefallen, möglich ist außerdem noch, dass auch die Nebenkläger Revision einreichen.

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Garmisch-Partenkirchen
Themen
Gericht Landgericht Staatsanwaltschaft Burgrain Bahn Zug
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