Regionale Handwerks- und Industrieprodukte in der EU können ab sofort geschützt werden
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22.01.2026
Ab sofort können auch regionale Handwerks- und Industrieprodukte in der EU geschützt werden. Davon profitieren im Oberland vor allem die weltbekannten Geigen aus Mittenwald und die Schnitzkunst aus Oberammergau, die künftig als Herkunftsprodukte anerkannt werden können. Ziel ist es, traditionelles Know-how zu sichern und regionale Wertschöpfung zu stärken. Zuständig für Anträge ist das Deutsche Patent- und Markenamt in München.
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