Burgrain: Ein Freispruch nach Zugunglück rechtskräftig

Lesedauer < 1 Minute
27.01.2026

Nach dem Zugunglück von Burgrain ist das Verfahren gegen den angeklagten Fahrdienstleiter endgültig beendet. Sein Freispruch ist jetzt rechtskräftig, teilte das Landgericht München II mit. Das Gericht sah keinen Nachweis für eine strafrechtliche Verantwortung. Weder Staatsanwaltschaft noch Nebenkläger haben Rechtsmittel eingelegt. Gegen den zweiten Angeklagten, einen Bezirksleiter, läuft das Verfahren weiter. Der Bundesgerichtshof muss nun über eine Revision entscheiden. Bei dem Unglück vor dreieinhalb Jahren starben fünf Menschen, mehr als 70 wurden verletzt. Ursache waren marode Schienen. 

Orte
Garmisch-Partenkirchen
Themen
Landgericht Burgrain Verkehr Bahn Zug
Teilen
Weitere Artikel
Kommende Veranstaltungen