BGH-Urteil: Bundesgerichtshof untersagt "gewinnbringende" Untervermietung
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28.01.2026
Mieter dürfen mit Untervermietungen keinen Gewinn erzielen. Sie dürfen nur so viel Geld verlangen, wie zur Deckung ihrer Aufwendungen für die Wohnung erforderlich ist. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe nun anhand eines Falls aus Berlin abschließend entschieden. In dem Fall zahlte ein Mieter für seine Wohnung knapp 500 Euro, verlangte als Untervermieter jedoch fast das Doppelte. Das höchste deutsche Zivilgericht stellte klar: Zweck einer Untervermietung ist es nicht, Gewinne zu erzielen.
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