Beschädigte Wahlplakate: Welche Strafen den Tätern drohen
Der Wahlkampf für die bevorstehenden Kommunalwahlen im Oberland ist in vollem Gange. Überschattet wird er allerdings von geschmacklosen Aktionen, wie beispielsweise in Herrsching, wo ein Flyer vom amtierenden Bürgermeister Christian Schiller mit einer Zielscheibe auf dem Gesicht für Schlagzeilen sorgte. Mittlerweile melden die Polizeistationen fast täglich beschädigte Wahlplakate. Täter riskieren empfindliche Strafen. Denn die Plakate sind Eigentum der Parteien. Wer sie bemalt, zerreißt oder zerschneidet, begeht Sachbeschädigung. Laut Strafgesetzbuch drohen dafür Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren. Noch schwerer wiegt das Abhängen von Wahlplakaten: Das gilt als Diebstahl und kann mit bis zu fünf Jahren Haft oder einer Geldstrafe geahndet werden.