Gemeinde Utting nach Unfall auf einem Badesteg verklagt - Oberlandes Gericht München verhandelt
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09.07.2026
Muss die Gemeinde Utting am Ammersee für einen Unfall auf einem Badesteg haften? Mit dieser Frage beschäftigt sich heute das Oberlandesgericht München. Ein Mann fordert von der Gemeinde Schmerzensgeld und Schadenersatz. Er war am sogenannten Polizeibad auf der Treppe eines Holzstegs ausgerutscht und hatte sich den Arm gebrochen. Der Kläger kritisiert fehlende Antirutschmatten. Das Landgericht hatte die Klage bereits abgewiesen und keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht gesehen. Jetzt wird der Fall in zweiter Instanz verhandelt.
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