Bei Stau im Oberland - Was ist erlaubt?
Die Urlaub-Saison steuert im Oberland auf ihren Höhepunkt zu. Gleichzeitig steigt damit die Stauwahrscheinlichkeit - vor allem in Richtung Süden. Doch was ist eigentlich erlaubt, wenn auf der Autobahn mal wirklich gar nichts geht? Wir haben für euch beim ADAC Südbayern nachgefragt.
Ist es erlaubt, wenn ich im Stau stehe, aus meinem Auto auszusteigen?
Bastian Hambalgo vom ADAC Südbayern:
„Laut Paragraf 18 Absatz 9 ist Aussteigen auf der Autobahn nicht gestattet, außer zur Sicherung einer Unfallstelle. Meist ist die Polizei bei längeren Störungen nachsichtig, wenn es jemandem im Fahrzeug zum Beispiel zu heiß oder gar übel wird. Aber es gilt: Spaziergänge auf der Autobahn sind in der Regel absolut tabu.“
Darf ich im Stau rechts überholen und wenn ja in welchen Situationen?
Bastian Hambalgo vom ADAC Südbayern:
„Rechts überholen ist nur erlaubt, wenn der Verkehr auf dem linken Fahrstreifen steht oder mit maximal 60 Kilometer pro Stunde fährt. Sollte der Verkehr links komplett stehen, ist das Rechtsüberholen nur mit maximal 20 Kilometer pro Stunde erlaubt. Rollt der Verkehr, darf rechts mit einer Differenzgeschwindigkeit von höchstens 20 Kilometer pro Stunde überholt werden.“
Dürfen wir das Handy benutzen, wenn wir im Stau stehen?
Bastian Hambalgo vom ADAC Südbayern:
„Das ist ganz klar geregelt: Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung oder die Benutzung des Smartphones sind auch im Stau verboten – mit einer Ausnahme: ist der Motor ausgeschaltet, dürfen die Endgeräte in die Hand genommen werden.“
Gibt es Situationen, in denen auch der Standstreifen genutzt werden darf oder ist das generell verboten?
Bastian Hambalgo vom ADAC Südbayern:
„Egal ob fließender Verkehr oder Stau, der Standstreifen ist für Pannenfahrzeuge gedacht. Wer ihn bei Stau benutzt, um den nächsten Rastplatz oder die nächste Autobahnausfahrt schneller zu erreichen, riskiert ein Bußgeld und einen Punkt in Flensburg. Die Strafen drohen natürlich nicht, wenn Verkehrszeichen die Nutzung des Standstreifens erlauben.“
Oft schlängeln sich Motorradfahrer durch die stehenden Autos. Wie ist die Rechtslage dazu?
Bastian Hambalgo vom ADAC Südbayern:
„Motorradfahrer dürfen sich nicht zwischen den Fahrzeugen hindurchschlängeln. Das wird als unzulässiges Rechtsüberholen gewertet und mit einer Geldbuße von 100 Euro und einem Punkt geahndet. Noch teurer wird es, wenn sich Biker in der Rettungsgasse nach vorne durchschlängeln. Dann droht auch ein Fahrverbot.“