Mit dem Radl durch die Tölzer Fußgängerzone bleibt tagsüber tabu
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02.09.2026
Tagsüber mit dem Radl durch die Tölzer Fußgängerzone zu fahren, bleibt tabu. Die Verkehrskommission hatte geprüft, ob das Fahren im Schritttempo für Radler getestet werden sollte oder ob das Bergauffahren in diesem Bereich erlaubt werden könnte. Wie die Stadt mitteilt, ist beides nicht möglich. Grund: Die Schrittgeschwindigkeit in der Fußgängerzone könne nicht rechtssicher gemessen werden. Die Einbahn-Regelung ist aus rechtlichen Gründen ebenfalls nicht möglich. Damit bleibt das Radeln in dem Bereich weiterhin nur zwischen 21 und 9:30 Uhr erlaubt.
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