Corona: Impfpflicht ab heute in Pflege
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16.03.2022
Heute ist der 16. März – ab jetzt gilt auch im Oberland die Corona-Impfpflicht für Beschäftigte in der Pflege. Sie soll schrittweise um- und durchgesetzt werden. Laut Mitteilung des Landratsamtes Weilheim Schongau, sind davon in erster Linie Krankenhäuser, Arztpraxen oder Pflegeheime betroffen. Diese Institutionen müssen ab sofort über den digitalen Meldeweg „BayImNa“ alle Mitarbeiter melden, welche nicht über einen Impfnachweis verfügen. Diesen wird dann die Möglichkeit gegeben innerhalb von 4 Wochen eine Impfberatung wahrzunehmen und sich impfen zu lassen. In weiteren Stufen folgen dann Maßnahmen wie förmliche Aufforderungen, Bußgeldverfahren und in letzter Instanz kann dann sogar ein Tätigkeitsverbot ausgesprochen werden.
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