GAP: Ab sofort ist zum Teil eine Erlaubnis für Güterverkehr nötig

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24.02.2022

Wer gewerblichen Güterkraftverkehr über die Grenze betreiben will, braucht ab sofort in bestimmten Fällen die Erlaubnis der Unteren Verkehrsbehörde. Darüber informiert das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen. Davon betroffen sind gewerbliche Kraftfahrzeuge deren zulässiges Gesamtgewicht 2,5 Tonnen oder mehr beträgt.

Genauere Infos:
https://www.lra-gap.de/de/gueterkraftverkehr.html

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