GAP: Weiterhin Maskenpflicht auf öffentlichen Plätzen

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06.11.2020

Die Allgemeinverfügung für das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes auf öffentlichen Plätzen wurde im Landkreis Garmisch-Partenkirchen bis Ende November verlängert. Diese Maskenpflicht gilt für den Markt Garmisch-Partenkirchen, Murnau am Staffelsee, Mittenwald und Oberammergau. Dazugehörige Lagepläne mit den betroffenen Bereichen können auf der Internetseite des Landratsamtes Garmisch-Partenkirchen eingesehen werden.

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Corona Landratsamt GarmischPartenkirchen
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