Landkreis Starnberg verlängert Alkoholverbote an bestimmten Plätzen
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10.03.2021
Der Landkreis Starnberg verlängert die aktuell geltende Allgemeinverfügung zur Bekämpfung des Corona-Virus. Das hat das Landratsamt nun bekannt gegeben. Demnach ist der Konsum von Alkohol auf gewissen öffentlichen Plätzen nach wie vor verboten. Der von dieser Regelung betroffene Bereich in der Gemeinde Herrsching wurde zusätzlich nochmal erweitert. Neu ist wiederum das Verbot auf einem Teil der Seepromenade in Wörthsee. Welche Bereiche genau von diesem Alkoholverbot betroffen sind, finden Sie auf der Website des Landratsamtes Starnberg.
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