LRA WM-SOG weist auf einrichtungsbezogene Impfpflicht hin
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24.02.2022
Personen, die in bestimmten Einrichtungen tätig sind, müssen ab dem 15. März entweder Coronageimpft oder -genesen sein. Diese Personen haben der Leitung der jeweiligen Einrichtung oder des jeweiligen Unternehmens bis zum Ablauf des 15. März 2022 einen Nachweis über die Immunität gegen COVID-19 vorzulegen. Darauf weist das Landratsamt Weilheim-Schongau jetzt hin. Liegt der Nachweis nicht vor, muss die Leitung das Gesundheitsamt informieren. Diesem liegen zum jetzigen Zeitpunkt allerdings noch keine weiteren Vollzugshinweise vor, heißt es weiter.
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