Seniorenresidenz Oberau verklagt Freistaat Bayern

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02.12.2021

Vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht in München beginnt heute ein Verfahren um das Pflege- und Wohnqualitätsgesetz. Die Seniorenresidenz Oberau hat den Freistaat Bayern verklagt. Grund ist, weil das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen unteranderem nicht genehmigte, von den gesetzlichen Vorgaben abzuweichen. Das berichtet der Merkur. Die Seniorenresidenz wollte z.B. kleinere Räume anbieten als gesetzlich vorgeschrieben. Ob die Absage des Landratsamtes rechtens war, das entscheidet ab heute das Verwaltungsgericht.

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