Wasserwacht-Bayern warnt: Betreten von nicht-freigegebenen Eisflächen bedeutet Lebensgefahr
Aufgrund der sinkenden Temperaturen warnt die Wasserwacht-Bayern vor leichtsinnigem Betreten von Eisflächen. „Dünne Eisdecken sind nicht tragfähig. Beim Betreten von gefrorenen Seen oder Flüssen begibt man sich in große Lebensgefahr“, warnt Thomas Huber, Landesvorsitzender der Wasserwacht-Bayern.
Im Ernstfall gibt es folgende Regeln zu beachten:
• Laut um Hilfe rufen.
• In jedem Fall vermeiden, dass man unter das Eis gerät.
• So wenig wie möglich bewegen, um möglichst wenig Körpertemperatur zu verlieren.
• Sofort Hilfe holen über den Notruf 112.
• Die eingebrochene Person beruhigen.
• Nur mit Hilfsmitteln wie Rettungsring, Leitern (teilweise an Seen am Uferbereich vorhanden), Ästen, Abschleppseil oder ähnlichen Gegenständen die eingebrochene Person absichern.
• Nur ans vereiste Wasser gehen, wenn man selbst über eine dritte Person mit einem Seil gesichert ist.
• Die eingebrochene Person an Land bringen, in der stabilen Seitenlage lagern und vor Kälte schützen, bis der Rettungsdienst eintrifft.