Wasserwacht-Bayern warnt: Betreten von nicht-freigegebenen Eisflächen bedeutet Lebensgefahr

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22.01.2022

Aufgrund der sinkenden Temperaturen warnt die Wasserwacht-Bayern vor leichtsinnigem Betreten von Eisflächen. „Dünne Eisdecken sind nicht tragfähig. Beim Betreten von gefrorenen Seen oder Flüssen begibt man sich in große Lebensgefahr“, warnt Thomas Huber, Landesvorsitzender der Wasserwacht-Bayern.

Im Ernstfall gibt es folgende Regeln zu beachten:

•          Laut um Hilfe rufen.

•          In jedem Fall vermeiden, dass man unter das Eis gerät.

•          So wenig wie möglich bewegen, um möglichst wenig Körpertemperatur zu verlieren.

•          Sofort Hilfe holen über den Notruf 112.

•          Die eingebrochene Person beruhigen.

•          Nur mit Hilfsmitteln wie Rettungsring, Leitern (teilweise an Seen am Uferbereich vorhanden), Ästen, Abschleppseil oder ähnlichen Gegenständen die eingebrochene Person absichern.

•          Nur ans vereiste Wasser gehen, wenn man selbst über eine dritte Person mit einem Seil gesichert ist.

•          Die eingebrochene Person an Land bringen, in der stabilen Seitenlage lagern und vor Kälte schützen, bis der Rettungsdienst eintrifft.

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