Weiter keine aufschiebbaren stationären Behandlungen in Oberland-Kliniken

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01.02.2022

Wegen Corona dürfen in acht Kliniken im Oberland auch im Februar keine aufschiebbaren stationären Behandlungen vorgenommen werden. Das hat die Regierung von Oberbayern jetzt verfügt. Die Belastung des Gesundheitssystems sei weiterhin hoch, heißt es in einer Mitteilung. Betroffen davon sind das Klinikum Starnberg, das Benedictus Krankenhaus Tutzing, die Kreisklinik Wolfratshausen, die Krankenhäuser in Schongau, Weilheim und Penzberg, das Klinikum Garmisch-Partenkirchen sowie das UKM in Murnau. Eine entsprechende Anordnung hatte die Regierung von Oberbayern bereits im November ausgesprochen. Damals befristet bis zum 10. Januar – danach wurde die Vorgabe bis Ende Januar und nun noch weiter bis Ende Februar verlängert. Ausnahmen seien unter bestimmten Bedingungen aber möglich.

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