© Anton Knapp / Deutsche Bahn AG
Bild © Anton Knapp / Deutsche Bahn AG

Prozess um Zugunglück: Strafen auf Bewährung gefordert

Lesedauer 3 Minuten
Quelle: dpa
15.01.2026

Es gebe tragische Unglücke, die sich nicht verhindern lassen, sagt die Staatsanwältin vor dem Landgericht München II. Das Zugunglück bei Garmisch-Partenkirchen mit fünf Toten und Dutzenden Verletzten vom 3. Juni 2022 aber, das gehöre nicht dazu. 

Im Prozess um dieses tödliche Bahnunglück in Burgrain im Jahr 2022 fordert sie am Ende ihres rund zweistündigen Plädoyers Freiheitsstrafen auf Bewährung für die beiden angeklagten Bahn-Mitarbeiter: Für den Fahrdienstleiter, der die Warnung eines Lokführers über Auffälligkeiten auf der Strecke nicht weitergab, ein Jahr auf Bewährung, für einen zuständigen Bezirksleiter zwei Jahre. Ihre Verteidiger fordern jeweils Freispruch für ihre Mandanten. 

«Systematisches Versagen» und «Augenblicksversagen»

Bei dem Bezirksleiter, der Instandsetzungsmaßnahmen immer wieder verzögert haben soll, sieht die Staatsanwaltschaft - im Gegensatz zu seinen Verteidigern - «wiederholtes und systematisches Versagen» über Jahre hinweg, beim Fahrdienstleister lediglich ein «Augenblicksversagen» nach jahrelang tadelloser Arbeit. 

Weil der Beamte im Falle einer Verurteilung zu mehr als einem Jahr Haft alle seine Bezüge und auch Pensionszahlungen verlieren würde, halte sie eine höhere Strafe für unverhältnismäßig. Der Mann verspüre moralische Schuld, sagt sein Anwalt. Dies sei aber keine strafrechtliche Kategorie. Das Verfahren könne «aus unserer Sicht nur mit einem Freispruch enden». 

«Unfall, der nicht hätte passieren müssen»

Die Staatsanwaltschaft München II wirft den beiden Männern nach 18 Hauptverhandlungstagen fahrlässige Tötung in fünf und fahrlässige Körperverletzung in 72 Fällen vor. Sie zeigt sich überzeugt, dass die Angeklagten das Unglück im Juni 2022, das in erster Linie auf defekte Bahnschwellen zurückzuführen ist, mitverursacht haben. «Fünf Menschen sterben durch diesen Unfall, der nicht hätte passieren müssen.»

Schon Monate vorher habe es Hinweise gegeben, dass die Gleise an der späteren Unfallstelle zumindest problematisch waren. «Es geht um ein gewisses Maß an Betriebsblindheit», sagt die Staatsanwältin. «Diese Inkonsequenz ist letztlich Ausdruck eines Klimas der Gleichgültigkeit.» Auch wenn die Arbeit am Streckennetz der Deutschen Bahn in dem Bereich vor allem eine «Mangelverwaltung» gewesen sei, könne sich ein Einzelner damit nicht aus seiner Verantwortung stehlen. 

Am Abend vor dem Unglück erhielt der Fahrdienstleiter außerdem einen Funkspruch, in dem von Unregelmäßigkeiten am Gleis die Rede war. Da sei ein «Schlenker» drin, der Zug «hüpfe». Der Angeklagte sagte, er gebe das weiter – das geschah aber nicht. 

Der Prozess hatte auch einen Einblick gegeben, wie marode das Streckennetz der Bahn zumindest in Teilen ist. Seitenlange Tabellen mit bekannten Beschädigungen und Langsam-Fahrstrecken wurden vor Gericht gezeigt. Ein Bahn-Mitarbeiter berichtete, man habe Schilder aus München holen müssen, um derartige Streckenabschnitte für die Lokführer auszuweisen, weil es einfach zu viele gewesen seien. Auch die betreffende Stelle in Burgrain war als problematisch und sanierungsbedürftig bekannt und deswegen sogar einer Sonderinspektion unterzogen worden - allerdings ohne Konsequenzen. Das Urteil in dem Verfahren soll voraussichtlich am Montag fallen.

Themen
Teilen

WEITERE ARTIKEL

29.11.2023
Ein-Euro-Radlticket startet - aber mit vielen Einschränkungen
Ein Euro pro Fahrt: So viel kostet die Mitnahme eines Fahrrads vom 10. Dezember an in Regionalzügen und S-Bahnen in Bayern - egal wie weit, egal wie oft man umsteigen muss. Es gibt aber viele Haken.
02.04.2026
Zu Ostern volle Züge, Straßen und Flugzeuge
Zu Ostern fahren viele Menschen in die Ferien oder auf Familienbesuch, Italien ist ein Hauptreiseziel nicht nur für die Bayern. Zu Lande und in der Luft herrscht Hochbetrieb.
17.03.2023
Finde deinen Traumberuf!
Am 18.März findet in der neuen Berufsschule Weilheim die Ausbildungsmesse statt. Egal ob Ausbildung, Praktikum oder duales Studium – hier gibt es spannende Infos und ein Azubi-Speed-Dating.
13.03.2025
Touristen im Eis eingebrochen - vorerst keine Warnschilder
Es ist eine dramatische Rettungsaktion: Eine Gruppe indischer Touristen bricht am Eibsee am Fuß der Zugspitze auf dünnem Eis ein. Planen die Behörden nun Maßnahmen?
26.01.2024
Ab 1. Februar: Jahresvignetten 2023 nicht mehr gültig
Empfindliche Strafen bei fehlender oder ungültiger Vignette / Neu: Tagesvignette für Österreich / Schweiz-Maut unverändert
19.01.2024
Rückenwind für Glyphosat-Klage der Deutschen Umwelthilfe: Umweltbundesamt warnt vor inakzeptablen Umweltschäden dieses Pflanzengiftes
Berlin - Das Umweltbundesamt bestätigt in der Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen die Bundesregierung auf Entzug der Zulassung des glyphosathaltigen Pestizids 'Roundup Powerflex' des Herstellers Bayer/Monsanto die negativen Umweltauswirkungen. Nach Aussage des Umweltbundesamtes sind bei der Anwendung 'nicht vertretbare' Schäden für Säugetiere, Naturhaushalt und Grundwasser möglich.