Corona-Lockerungen ab Montag - auch im Oberland
Ab Montag können in Bayern bei einer stabilen Inzidenz unter 100 weitere Lockerungen in Kraft treten. So zum Beispiel die Öffnung der Außengastronomie, sowie von Theatern und Kinos. Jedoch unter strengen Auflagen, wie zum Beispiel einer Testpflicht. Außerdem müssen die Lockerungen vom Gesundheitsministerium genehmigt werden. Die Oberland-Landkreise Starnberg und Landsberg haben hierzu Anträge gestellt, die nun bestätigt wurden. Damit können die Lockerungen ab Montag in Kraft treten.
Regeln:
Außengastronomie:
Die Öffnung der Außengastronomie für Besucher ist mit vorheriger Terminbuchung und mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung zulässig. Sitzen an einem Tisch Personen aus mehreren Hausständen, ist für alle Tischgäste ein negativer Coronatest erforderlich.
Kulturstätten:
Die Öffnung von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos für Besucherinnen und Besucher ist zulässig. Auch hier nur mit einem negativen Testnachweis sowie mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung.
Sport:
Auch kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport unter freiem Himmel ist mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung wieder möglich. Voraussetzung ist auch hier, dass alle Beteiligten über einen negativen Coronatest verfügen.
Erforderlich ist in allen oben genannten Fällen entweder ein höchstens 24 Stunden alter POC-Antigentest oder ein vor höchstens 48 Stunden vorgenommener PCR-Test. Auch ein unter Aufsicht vor Ort vorgenommener Selbsttest ist zulässig.