Feuerwerksverbot gilt auch bei bayerischen Schlössern
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31.12.2020
Feuerwerks- und Böllerverbot – das gilt an Silvester und Neujahr. Darauf weist jetzt auch die Bayerische Schlösserverwaltung nochmal explizit hin. Im Umfeld der bayerischen Schlösser, wie beispielsweise Linderhof, dürfen keine Feuerwerkskörper abgebrannt werden. Neben der Pandemiebekämpfung dient das Verbot auch zur Brandbekämpfung.
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