Thai-König kann nur begrenzt kontrolliert werden
Laut einem Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags, ist es für die Bundesregierung nur begrenzt möglich, die Aufenthalte des thailändischen Königs in Bayern zu kontrollieren. Er würde im Ausland die vollständige funktionale und persönliche Immunität genießen. Erst kürzlich hatte Bundesaußenminister Maas dem Thai-König mit Konsequenzen gedroht, sollte rechtswidriges Verhalten bei ihm festgestellt werden. Dabei geht es vor Allem darum, ob er sein Land von Deutschland aus regiert. Der König besitzt eine Villa in Tutzing und hielt sich während des Lockdowns in einem Hotel in Garmisch-Partenkirchen auf. Seit Mitte Oktober ist er wieder in Thailand. Von der Partei „Die Linke“ wird jetzt gefordert, dass ihm die Einreise nach Deutschland künftig komplett verweigert wird.