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Bahnstreik-Chaos: Was tun bei Verspätungen und Ausfällen?

Ihre Rechte als Bahnreisender und wie Sie trotzdem ans Ziel kommen

Lesedauer 3 Minuten
Quelle: ro/Caro Neumeyer
20.11.2023

Wenn Lokführer:innen und Zugpersonal streiken, gerät der Bahnverkehr ins Wanken. Bahnreisende stehen vor Verspätungen, Ausfällen und ungewissen Wartezeiten. Hier erfahren Sie, welche Rechte Sie haben und wie Sie trotz Streik noch an Ihr Ziel gelangen.

Informationsquellen nutzen:

Die Deutsche Bahn bemüht sich, Ersatzfahrpläne bereitzustellen. Ab 12 Stunden vor der geplanten Abfahrt können Sie online prüfen, ob Ihr Zug fährt. Informationen gibt es auf der Webseite, in der DB Navigator App und unter bahn.de/aktuell.

Flexibilität bei Reisezeiten:

Die Bahn ist oft kulant und erlaubt, Reisezeiten zu ändern. Im Streikfall sollten Fahrgäste die Möglichkeit zur Anpassung ihrer Pläne in Betracht ziehen.

 

 

Alternativen prüfen:

Bei Ausfällen organisiert die Bahn manchmal Taxifahrten für Passagiere im Nahverkehr. Die EU-Fahrgastverordnung regelt, dass Fahrgäste bis zu 120 Euro erstattet bekommen können, wenn der letzte planmäßige Zug ausfällt und das Ziel bis 24 Uhr nicht anders erreicht werden kann.

Entschädigung bei Verspätungen:

Bei erheblichen Zugverspätungen oder Ausfällen haben Bahnreisende gemäß der EU-Fahrgastverordnung Anspruch auf Entschädigung. Bei über einer Stunde Verspätung erhalten sie 25 Prozent des Fahrpreises zurück, bei über 120 Minuten sind es 50 Prozent. Diese Regelung gilt für die Ankunftszeit am Zielbahnhof.

Seit Juni 2023 sind Bahnunternehmen jedoch von der Entschädigung befreit, wenn die Verspätung auf "außergewöhnliche Umstände" wie Naturkatastrophen oder Dritteinwirkungen, etwa Personen auf den Gleisen, zurückzuführen ist. Bei Bahnstreiks bleibt die Entschädigungsregelung erhalten.

Ab 20 Minuten Verspätung am Zielbahnhof können Fahrgäste einen anderen Zug nehmen, auch einen höherwertigen, sofern nicht reservierungspflichtig. Die zusätzliche Fahrkarte oder der Aufpreis muss zunächst selbst bezahlt werden, die Kosten können später bei der Bahn geltend gemacht werden. Diese Regelung gilt nicht für stark ermäßigte Tickets wie Länder-Tickets oder das Deutschland-Ticket. 

Auch Inhaber von Zeitkarten können bei Verspätungen Geld zurückbekommen. Die Anträge müssen beim Servicecenter für Fahrgastrechte eingereicht werden.

Dokumentation von Verspätungen:

Bestätigungen von Mitarbeiter:innen sind ideal, aber bei Streiks nicht immer einfach. Dokumentieren Sie Verspätungen mit Fotos von Anzeigetafeln oder Screenshots aus der App.

Erstattung beantragen:

Erstattungen können per Post mit einem Fahrgastrechtformular und Belegen oder online über die App beantragt werden. Rückerstattungen müssen innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden.

 

Reiseabbruch und -rücktritt:

Bei einer erwarteten Verspätung von mindestens einer Stunde dürfen Reisende vom Vertrag zurücktreten und sich den vollen Fahrpreis erstatten lassen. Dies gilt auch für ausgefallene Züge oder verpasste Anschlüsse.

Unterkunft bei Bahnhofsstranden:

Wenn Fahrgäste am Bahnhof stranden und keine alternative Beförderung möglich ist, muss die Bahn Unterkunft und Weg zum Hotel organisieren. Bei außergewöhnlichen Umständen gilt diese Regelung für maximal drei Nächte.

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