Zugunglück bei Garmisch-Partenkirchen: Freisprüche

Lesedauer 1 Minute
Quelle: dpa
19.01.2026

Im Prozess um das Zugunglück bei Garmisch-Partenkirchen mit fünf Toten und Dutzenden Verletzten sind die beiden angeklagten Bahn-Mitarbeiter freigesprochen worden. Das hat das Landgericht München II entschieden.

Die Staatsanwaltschaft hatte Freiheitsstrafen auf Bewährung für die beiden Männer gefordert: für den Fahrdienstleiter ein Jahr auf Bewährung wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung, für den zuständigen Bezirksleiter zwei Jahre. Die Verteidiger der Angeklagten forderten jeweils Freispruch für ihre Mandanten.

Fünf Tote, 70 Verletzte

Fünf Menschen starben und mehr als 70 wurden verletzt als der Zug vor dreieinhalb Jahren in Burgrain bei Garmisch-Partenkirchen entgleiste. Der Grund waren marode Schienen. Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass die beiden Angeklagten das Unglück hätten verhindern können. Die Einschätzung teilte das Gericht nicht. 

Die Staatsanwältin sah bei dem Bezirksleiter, der Instandsetzungsmaßnahmen immer wieder verzögert haben soll, «wiederholtes und systematisches Versagen» über Jahre hinweg. 

Bei dem Fahrdienstleiter sah die Staatsanwaltschaft lediglich ein «Augenblicksversagen» nach jahrelang tadelloser Arbeit. Er hatte am Vortag des Unglücks den Hinweis eines Lokführers über Auffälligkeiten an der späteren Unfallstelle nicht weitergeleitet.

Beide Angeklagte hatten sich im Prozess ergriffen und sehr betroffen über das Unglück gezeigt. Zu Beginn des Prozesses hatten sie sich umfangreich geäußert und bei den Hinterbliebenen und Betroffenen entschuldigt. Nach den Plädoyers ihrer Anwälte schlossen sie sich jeweils den Ausführungen ihrer Verteidiger an. Der Bezirksleiter betonte noch einmal, wie leid ihm das Unglück tue und wünschte den Betroffenen viel Kraft.

Themen
Teilen

WEITERE ARTIKEL

18.11.2025
Bundesweit Durchsuchungen bei «Reichsbürgern»
Die Beschuldigten sollen «Reichs-Personenausweise» und «Reichs-Fahrerlaubnisse» verkauft haben. Die Ermittler stellten in fünf Bundesländern Beweismittel sicher, auch im Oberland.
19.01.2023
Neu ab 2023: Was sich für Autofahrer jetzt ändert
In diesem Jahr gibt es ein paar neue Regeln, die Autofahrer kennen und beachten sollten. Wir verraten, für was ab jetzt Punkte und Bußgelder drohen.
02.01.2025
Zugunglück: Kommt im Frühjahr ein Strafprozess?
Fünf Menschen starben vor zweieinhalb Jahren bei dem schweren Zugunglück von Garmisch-Partenkirchen. Drei Bahnmitarbeitern droht ein Strafprozess. Er könnte unter Umständen im Frühjahr starten.
19.09.2023
Benefizkonzert "Ammertal hilft"
Blasmusik Benefizkonzert für die Betroffenen der Unwetterkatastrophe in Bad Bayersoien
01.04.2025
Altersgrenze von 65 Jahren bei der Feuerwehr fällt
Aktive Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren in Bayern müssen ihren Dienst derzeit noch beenden, wenn sie 65 Jahre alt werden. Nicht nur das soll sich aber bald ändern.
14.03.2024
Bayernweite Probealarme per Sirenen und Handys
Im Ernstfall kann eine verpasste Katastrophenwarnung Menschenleben kosten. Damit die Bevölkerung die Alarmierungen auch erkennt, wird es am Donnerstag gegen 11 Uhr wieder laut.