Neu ab 2023: Was sich für Autofahrer jetzt ändert

Lesedauer 3 Minuten
Quelle: ro/Marion Jetter
19.01.2023

Zwei Masken im Verbandskasten 

Im Januar 2023 endet eine Übergangsfrist zur Maskenpflicht im Auto. Das bedeutet: bis zum 31.Januar haben Autofahrer noch Zeit, ihren Verbandskasten aufzurüsten. Wer dann bei einer Kontrolle oder einem Unfall keine Maske dabei hat, muss mit einem Verwarngeld von fünf Euro rechnen.  Übrigens: Eine FFP2-Maske muss es nicht sein, aber zwei Stück pro Koffer sind vorgeschrieben.

Hauptuntersuchung beim TÜV

Werfen Sie am besten einen Blick auf Ihr Nummernschild. Klebt eine rosa Plakette drauf, ist ihr Fahrzeug 2023 nach § 29 der StVZO mit der Hauptuntersuchung (HU) beim TÜV vorzustellen. Verpassen Sie diesen Zeitpunkt wird es, je nachdem wie lange Sie warten, richtig teuer: 15 Euro bei mehr als zwei Monaten Versäumnis, 25 Euro bei zwei bis acht Monate. Und wer diesen Zeitpunkt verstreichen lässt, dem drohen 60 Euro Bußgeld und sogar ein Punkt ins Flensburg. Nach erfolgreicher HU bekommen Sie eine orange Plakette und haben dann bis 2025 Zeit. 

Weniger Umweltbonus für E-Autos

Ab 1. Januar 2023 konzentriert sich die Förderung nur noch auf Fahrzeuge, die nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt haben. Sogenannte „Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge“ erhalten künftig keinen Umweltbonus mehr. Und auch der Bundesanteil zur Förderung elektrischer Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge wird reduziert. Er beträgt für Fahrzeuge mit Nettolistenpreis bis zu 40.000 Euro ab Januar statt 6000 nur noch 4500 Euro, mit Nettolistenpreis zwischen 40.000 und 65.000 Euro statt 5000 nur noch 3000 Euro. Elektrofahrzeuge ab einem Kaufpreis von mehr als 65.000 Euro erhalten weiterhin keine Förderung ebenso wie Leasingfahrzeuge mit einer Vertragslaufzeit unter zwölf Monaten.

Führerschein-Umtausch

In diesem Jahr sind die Jahrgänge 1959 bis 1964 mit dem Austausch des alten Führerscheins dran. Wer statt grauem oder rosafarbenem Papierschein bereits einen EU-Scheckkartenführerschein besitzt, der nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, kann sich den Weg zum Amt sparen. Führerscheine, die nicht rechtzeitig umgetauscht werden, verlieren ihre Gültigkeit (nur das Dokument, nicht die Fahrerlaubnis).

Diesel-Fahrverbot in München

Bald ist es soweit: ab dem 1. Februar 2023 dürfen Diesel-Fahrzeuge mit Euro 4/IV und schlechter nicht mehr in die Umweltzone innerhalb des Mittleren Rings und auf dem Ring selbst einfahren. Greift die Maßnahme nicht und die Luft wird dadurch nicht ausreichend sauberer, sind ab Oktober 2023 auch die Euro-5-Dieselfahrzeuge dran. Hilft auch dies nicht, zündet am 1. April 2024 Stufe 3, in der alle generellen Ausnahmen wegfallen. 

Digitale Vignette 

Wer regelmäßig auf Schweizer Straßen unterwegs ist, sollte wissen: die Einführung der E-Vignette ist im Verlauf des Jahres 2023 geplant. Sie wird die bisherige Klebevignette nicht ersetzen, sondern ergänzen und kostet 40 Schweizer Franken. Ebenfalls ab 2023 soll die Vollstreckung von Schweizer Bußgeldern in Deutschland möglich sein. Einen Termin gibt es aber noch nicht.

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