Klarstellung: Wärmepumpenförderung bleibt bestehen
Quelle: ro/ Caro Neumeyer / Wechner Wärmepumpen
Eine Meldung sorgte für Verwirrung: Medien berichteten, gestützt auf einen fehlerhaften dpa-Artikel, dass die Wärmepumpenförderung gestoppt sei. Die Firma Wechenr Wärmepumpen aus Peiting möchten klarstellen: Die Förderung von Wärmepumpen bleibt bestehen.
Es handelt sich bei der vorübergehenden Aussetzung um ein Förderprogramm für Unternehmen, die ihre Mitarbeiter im Bereich Heizungswärmepumpen weiterqualifizieren möchten, nicht um ein Anlagen-Förderprogramm. Wärmepumpen werden weiterhin im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gefördert, Anträge sind weiterhin möglich und werden bewilligt.
Neue Gesetzeslage für 2024
Am 8. September hat der Deutsche Bundestag den Gesetzentwurf zum Gebäudeenergiegesetz verabschiedet, der voraussichtlich am 1. Januar 2024 in Kraft treten wird. Das Bundeswirtschafts- und Klimaschutzministerium spielt eine maßgebliche Rolle in der Förderkulisse.
Die Förderung von Wärmepumpen wird im Rahmen des Programms "Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen" fortgesetzt, welches alle erneuerbaren Heizungssysteme unterstützt. Hierbei sind einige entscheidende Änderungen und Erweiterungen geplant:
Erhöhte Grundförderung und Boni: Der Grundfördersatz und die Boni sollen angehoben werden. Dies beinhaltet 30 Prozent Grundförderung, 20 Prozent "Geschwindigkeitsbonus", 30 Prozent einkommensabhängigen Bonus und 5 Prozent Wärmepumpenbonus.
Kombinierbare Förderpakete mit bis zu 70 Prozent: Die verschiedenen Förderpakete sind miteinander kombinierbar und können bis zu einem Höchstfördersatz von 70 Prozent ergeben. Diese Regelung markiert einen bemerkenswerten Anstieg gegenüber früheren Förderungen. Allerdings wird die maximale Investitionssumme pro Wohneinheit ab 2024 auf 30.000 Euro begrenzt, im Vergleich zu früheren 60.000 Euro.
Fallbeispiele für die Förderung: Je nach den individuellen Investitionskosten ergeben sich unterschiedliche Szenarien. Die Basisförderung steht allen Wärmepumpen zur Verfügung. Luft-Wärmepumpen mit regenerativem Kältemittel, Grundwasser- und Erdreichwärmepumpen erhalten zusätzlich 5 Prozentpunkte.
Geschwindigkeitsbonus und Einkommensabhängige Förderung: Besitzer von Gasheizungen, die älter als 20 Jahre sind, oder von Ölheizungen, unabhängig vom Alter, erhalten zusätzlich zum Basisförderungssatz einen Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent. Dieser bleibt bis 2028 bei 20 Prozent und wird dann jedes Jahr um zwei Prozent reduziert. Der Geschwindigkeitsbonus kann auch mit dem Wärmepumpenbonus kombiniert werden, was bis zu 55 Prozent der förderfähigen Kosten von 30.000 Euro ergibt. Die einkommensabhängige Förderung unterstützt Haushalte mit einem zu versteuernden Gesamteinkommen von weniger als 40.000 Euro mit weiteren 30 Prozent, maximal jedoch bis zu 70 Prozent der Investitionskosten.
Fazit: Die neue Förderlandschaft eröffnet viele Möglichkeiten, die Umstellung auf eine Wärmepumpe finanziell attraktiv zu gestalten. Es ist ratsam, die für den individuellen Fall am besten geeigneten Förderprogramme sorgfältig zu prüfen. Bei bereits vorliegenden Angeboten lohnt es sich, zu überprüfen, ob die neue Förderung vorteilhafter ist. Hilfsvideos stehen zur Verfügung, um den Antragsprozess zu erläutern und sicherzustellen, dass von den staatlichen Unterstützungen bestmöglich profitiert wird.