Bayern erlaubt Einfuhr nicht zugelassener Antibiotika-Säfte

Lesedauer 2 Minuten
Quelle: dpa
02.05.2023

Wegen Medikamentenmangels erlaubt die Staatsregierung vorübergehend die Einfuhr in Deutschland nicht zugelassener Antibiotika-Säfte für Kinder. «Wir in Bayern lassen nichts unversucht, um die Lage zu verbessern», erklärte Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) am Samstag. Der Bund hatte am Dienstag offiziell «Versorgungsmangel» bei antibiotischen Säften für Kinder festgestellt. Somit ist es nach Holetscheks Worten den Landesbehörden nun möglich, im Einzelfall vorübergehend von Vorgaben des Arzneimittelgesetzes (AMG) abzuweichen.

Bei potenziell lebensbedrohlichen Erkrankungen wie Lungenentzündungen oder anderen schweren bakteriellen Infektionen werden Antibiotika auch Kindern verschrieben. Nach Angaben des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) sind diese Präparate derzeit bundesweit so knapp, dass auch für schwer erkrankte Kinder nicht ausreichend Antibiotika zur Verfügung stehen.

«Wir leiten in Bayern umgehend zwei Maßnahmen ein, die den Mangel an antibiotischen Säften für Kinder lindern sollen», sagte Holetschek. «Zum einen sollen die Regierungen mit einer neuen Allgemeinverfügung befristet die Einfuhr von Arzneimitteln gestatten, die bei uns eigentlich nicht zugelassen oder registriert sind.» So könnten Pharmagroßhändler, Pharmafirmen und Apotheken unbürokratisch handeln.

Die zweite Maßnahme ist ein Appell Holetscheks an die Krankenkassen - mit dem Ziel, Apothekern die eigene Herstellung von Antibiotika zu erleichtern. «Darin bitte ich die Krankenkassen, vorerst keine Zuschläge sowie Erstattungen zu verweigern und in der Folge keine bereits geflossenen Vergütungen zurückzufordern, wenn Apotheker einen verschriebenen, aber nicht verfügbaren antibiotischen Saft durch ein selbst hergestelltes Arzneimittel ersetzen», sagte der CSU-Politiker.

«Und bei Nicht-Verfügbarkeit des Fertigarzneimittels sollte eine solche Abgabe eines in der Apotheke hergestellten Antibiotikasafts auch ohne erneutes Ausstellen eines Rezeptes möglich sein.»

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