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Bayern will per Quote mehr Kinder- und Jugendärzte aufs Land locken

Lesedauer 2 Minuten
Quelle: dpa/lby
09.04.2024

Der sich zuspitzende Mangel an Kinder- und Jugendärzten in einigen Teilen Bayerns soll mit einer Erweiterung der sogenannten Landarztquote abgefedert werden. Das Kabinett beschloss am Dienstag in München die Übernahme der seit 2020 geltenden Regelung für Landärzte für Weiterbildungen zum Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin. Damit sollen künftig auch Hochschulabsolventinnen und Absolventen Medien ohne Einser-Abitur studieren können, sofern sie sich verpflichten, im Anschluss als Kinder- und Jugendärztin beziehungsweise Arzt im ländlichen Raum zu arbeiten.

Wann die Regelung greift, war zunächst offen. Der Ministerrat beauftragte das zuständige Gesundheitsministerium, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes vorzulegen. Bislang war dies im Rahmen der Landarztquote nur bei einer Verpflichtung zur Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin oder zum Facharzt für Innere Medizin möglich.

Bayern hatte als eines der ersten Bundesländer 2020 die Landarztquote eingeführt. Damit bekommen junge Menschen, die als Hausärztin oder Hausarzt arbeiten wollen, eine zusätzliche Chance für einen Medizinstudienplatz. Im Gegenzug verpflichten sich die angehenden Ärztinnen und Ärzte, nach dem Studium und einer fachärztlichen Weiterbildung in den Fachrichtungen Allgemeinmedizin oder Innere Medizin mindestens zehn Jahre lang als Hausärztin oder Hausarzt zu arbeiten – und zwar in einer Region, die hausärztlich unterversorgt oder von Unterversorgung bedroht ist.

Bis zum Wintersemester 2023/2024 haben sich insgesamt 447 Studierende für ein Studium im Rahmen der Landarztquote entschieden. Derzeit stehen 5,8 Prozent der Vorabquote für Medizinstudienplätze für die Landarztquote zur Verfügung sowie zusätzlich 1 Prozent für die Quote für den öffentlichen Gesundheitsdienst. Die Aufnahme von Kinder- und Jugendärzten soll innerhalb der bestehenden Vorabquote von 5,8 Prozent erfolgen. Damit stünden umgekehrt weniger Plätze für Allgemeinmedizin und für Innere Medizin zur Verfügung.

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