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Gelähmter Eishockeyspieler: Einigung in Garmisch scheitert

Lesedauer 2 Minuten
Quelle: dpa
30.01.2025

Im juristischen Streit des querschnittsgelähmten früheren Eishockeyspielers Mike Glemser ist eine Einigung gescheitert. Bei einem Gütetermin vor dem Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen in Anwesenheit des ehemaligen Spielers der Starbulls Rosenheim kam es zu keinem Vergleich. Das Gericht setzte in dem Rechtsstreit (21 Ca 470/24) mit einem Streitwert von 822.000 Euro einen Kammertermin an. Wann dieser stattfinden soll, ist noch offen. Es dürfte Monate dauern.

«Wir wollten eigentlich mit der Haftpflicht außergerichtlich verhandeln», bemerkte Glemsers Anwalt Oliver Negele, der sich nach der Verhandlung nicht mehr äußern wollte. «Selbst wenn ich mich auf irgendeine Art vergleichen würde, würde Regress auf meinen Mandanten zukommen», entgegnete der Anwalt des Beklagten Jan Niklas Pietsch, Wolfram Cech.

Glemser erscheint mit seiner Lebensgefährtin

Glemser war am 3. Februar 2023 im Oberligaspiel zwischen seinen Starbulls Rosenheim und dem SC Riessersee nach einem Foul von Gegenspieler Pietsch mit dem Kopf voran in die Bande gestürzt. Glemser brach sich dabei den vierten und fünften Halswirbel. Er lag zehn Tage im künstlichen Koma und kann seitdem Arme und Beine nicht mehr bewegen.

Der querschnittsgelähmte Glemser, der - obwohl gerichtlich nicht angeordnet - bei dem Termin mit seiner Lebensgefährtin Lara anwesend war, muss seither intensiv betreut werden. Im Sommer vergangenen Jahres reichte er beim Landgericht München II eine Klage gegen Pietsch auf Schmerzensgeld ein. Pietsch hatte für den Bandencheck eine fünfminütige Strafzeit erhalten.

Der Fall könnte Grundsatzwirkung haben

Glemsers Seite geht davon aus, dass Pietsch für den Arbeitsunfall schadenersatzpflichtig ist. Dafür ist Vorsatz Voraussetzung. «Diese Situation bei dem Icing kommt pro Spiel zehnmal vor. In jedem Eishockeyspiel werden 70 bis 100 Checks gefahren. Das ist eine Tragödie, das tut Herrn Pietsch auch leid», beschrieb Cech aus seiner Sicht den tragischen Unfall von Glemser.

Eishockey gehört wie auch Fußball zu Sportarten mit einem erheblichen Gefahrpotenzial. Der Fall ist deshalb so aufgeladen, weil eine mögliche Verurteilung von Pietsch Grundsatzwirkung haben könnte.

Pietsch wollte mit dem Eishockey aufhören

Da im Fall von Pietsch die private Haftpflicht darauf verweist, dass es sich um einen Arbeitsunfall handelt, müsste der heute 33-Jährige mit seinem Privatvermögen haften. Pietsch gehe es «nicht gut», meinte sein Anwalt. Der Eishockeyspieler habe wenige Wochen nach dem Unglück um Glemser einen ähnlichen Vorfall mit einem Gegenspieler gehabt, der die Zunge verschluckt habe. «Zum Glück ist nichts passiert. Er hat seinerzeit ernsthaft darüber nachgedacht, aufzuhören», erzählte Cech weiter.

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