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Sturm- und Hagelschäden: Jetzt absichern und später nicht im Regen stehen!

So schützen Sie sich vor den finanziellen Folgen von Unwetterschäden und wissen, wie Sie im Ernstfall vorgehen sollten

Lesedauer 2 Minuten
Quelle: Sparkasse Oberland / Caro Neumeyer
09.06.2023

Sturm- und Hagelschäden

Jetzt absichern und später nicht im Regen stehen!

Immer wieder richten heftige Stürme in Deutschland große Schäden an. Starker Wind reißt Ziegel von Dächern und umgestürzte Bäume treffen Autos oder Gebäude. Doch wer kommt für die entstandenen Schäden auf? An welche Versicherung wendet man sich? Hier gibt‘s alle Informationen im Überblick.

Wenn man die Wetterkapriolen der letzten Jahre reflektiert, zeigt sich schnell zu welch einer Verwüstung Unwetter führen können. Besonders in warmen Monaten kommt es häufig zu Hagelschäden. Oft liegen zwischen sehr kleinen bis hin zu tennisballgroßen Hagelkörnern nur wenige Minuten. Jedoch viel Zeit genug, um immense Schäden anzurichten.

Doch wie kann ich mich gegen die finanziellen Folgen eines Unwetterschadens absichern?

Folgende Versicherungen können bei Schäden hilfreich sein:

- Sturm- und Hagelschäden an Haus, Keller oder Hausrat werden von der Wohngebäudeversicherung, der Elementarversicherung und der Hausratversicherung gedeckt.

- Bei Unwetterschäden am Auto ist die Kaskoversicherung gefragt.

- Wenn Personen durch beispielsweise Hagelkörner verletzt werden, ist eine Unfallversicherung hilfreich, um bleibende und finanzielle Einschränkungen zu vermeiden.

Unser Tipp: Prüfen Sie regelmäßig Ihre Unterlagen auf Aktualität und der Abdeckung einer ausreichend hohen Schadenssumme. Kundinnen und Kunden bietet die Sparkasse Oberland jährlich einen kostenlosen Versicherungs-Check an.

To-do-Liste: Was tun nach einem Sturm- oder Unwetterschaden?

1. Halten Sie die Schäden so gering wie möglich. Decken Sie beispielsweise ein kaputtes Fenster mit einer Plane ab - sonst kommt die Versicherung bei Folgeschäden ggf. nicht auf.

2. Um Probleme mit der Versicherung zu vermeiden, erstellen Sie eine Liste aller beschädigten Gegenstände und notieren Sie den Kaufpreis.

3. Machen Sie Film- oder Fotoaufnahmen der beschädigten Objekte vor Beginn der Aufräumarbeiten.

4. Melden Sie die Schäden möglichst zeitnah an Ihre Versicherung. 5. Als Mieter informieren Sie Ihren Vermieter über die Schäden
 

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