Förderungswirrwarr bei Heizungssanierung
Was sich 2024 ändert und wie Sie profitieren können
Quelle: ro/Wechner Wärmepumpen
Auch zum Ende des Jahres 2023 herrscht nach wie vor keine Klarheit darüber, wie die Förderung beim Austausch einer Heizung zu einer Wärmepumpe konkret aussieht.
Hinzu kommt die Unsicherheit über die teilweise geltende Haushaltssperre, der nun etliche Förderprogramme zum Opfer fallen. So wurde kürzlich ein Teil der Gelder aus dem Förderprogramm für Klimaschutz zurückgezogen. Die Gelder waren für die Weiterbildung von Fachhandwerkern vorgesehen. Diese Meldung wurde von diversen Medien falsch interpretiert und schnell hieß es, dass das Förderprogramm für Heizungssanierungen gestoppt würde.
Fakt ist: Wärmepumpen werden weiterhin im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gefördert. Anträge sind weiter möglich und werden auch bewilligt.
Der Gesetzentwurf zum Gebäudeenergiegesetz wurde am 08.09. vom Deutschen Bundestag beschlossen und hat den Bundesrat passiert. Zur Förderkulisse gibt es einen Richtlinien-Entwurf vom 14.11.23. Unser Überblick bezieht sich nun auf den Diskussionsstand vom 20.11.23 und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Nach den Plänen der Ampelkoalition werden der Grundfördersatz und die Boni angehoben, und zwar auf:
30 % Basisförderung erhalten alle Bürger, die im Bestand eine Wärmepumpe installieren. Also auch Menschen, die bereits mit Wärmepumpe heizen und diese jetzt erneuern.
25 % Klimageschwindigkeitsbonus für den Umstieg von „ineffizienten Heizungen“ (Gasetagenheizungen oder Gasheizungen, die mind. 20 Jahre alt sind, sowie Öl, Kohle, Nachtspeicher). Der Klimageschwindigkeitsbonus reduziert sich ab dem Jahr 2025 zunächst auf 20%, ab dem Jahr 2027 auf 15 % und danach jährlich um 3%.
30 % einkommensabhängigen Bonus gilt für Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von weniger als 40.000 €.
5 % Wärmepumpenbonus für Luft-Wärmepumpen mit regenerativen Kältemittel (z.B. Propan), sowie Grundwasser- und Erdreichwärmepumpen. In den meisten Fällen erhalten unsere Kunden zu der Basis-Förderung auch den Wärmepumpen-Bonus.
Die unterschiedlichen Förderpakete sind miteinander kombinierbar und können bis zu einem Höchstfördersatz von 70 Prozent bei selbst genutzten Häusern, bis 55% bei nicht selbst genutzten Häusern ergeben.
Generell sind die Prozentpunkte der kommenden Förderung so hoch wie noch nie. Der große Unterschied zur bisherigen Förderung ist, dass die maximale Investitionssumme auf 30.000 EUR begrenzt ist. Bisher waren diese 60.000 EUR pro Wohneinheit. Sprich es werden ab 2024 nur noch maximale Investitionskosten von 30.000 EURO gefördert. Bei Mehrfamilienhäusern werden die Investitionskosten bei 30.000 € für die erste Wohneinheit angerechnet, bei Wohnung 2 bis 6 liegt die Summe bei je 15.000 €, ab der 7. Wohnung 8.000 €.
In vielen Fällen, insbesondere bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen unter 40.000 € oder Investitionskosten unter 30.000. € würde dies dazu führen, dass die neuen Zuschüsse in absoluten Zahlen höher ausfallen als in der alten Förderung. Meistens fallen jedoch höhere Investitionskosten bei Umrüstung auf Wärmepumpen an. Das führt dann dazu, dass die aktuelle Förderung vorteilhafter ist als die neue Förderung.
Pauschal kann man also nicht sagen, ob die neue Förderung ab 2024 oder die aktuelle Förderung 2023 besser ist. Wir raten daher, die persönliche Fallkonstellation genau zu prüfen und ggf. noch bis Jahresende einen Antrag nach dem bestehenden Förderregelungen zu stellen.
Wir stellen unterschiedliche Fallbeispiele vor:
1. Basisförderung:
Wenn Sie laut alter und neuer Förderung nur die Basisförderung erhalten, dann macht die neue Förderung bis zu einer Investitionssumme von 36.000 EUR Sinn.
Die Basis-Förderung erhalten alle Wärmepumpen. Luft-Wärmepumpen mit regenerativen Kältemittel, Grundwasser- und Erdreichwärmepumpen bekommen nochmal 5 Prozentpunkte extra. In den meisten Fällen erhalten Kunden zu der Basis-Förderung auch den Wärmepumpen-Bonus.
2. Gasheizung älter als 20 Jahre bzw. Ölheizung:
Falls Ihre Gasheizung älter als 20 Jahre ist, oder Sie eine Ölheizung (Alter egal) besitzen, dann bekommen Sie zur Basisförderung auch noch den Klimageschwindigkeitsbonus von 25 Prozent dazu.
Der Klimageschwindigkeitsbonus ist auch mit dem Wärmepumpen-Bonus kombinierbar. Sprich Sie können bis zu 55 Prozent von 30.000 EUR erhalten. Unabhängig von Ihrem Einkommen und ob Sie selbst in der Immobilie wohnen.
3. Jährlich zu versteuernden Jahreseinkommen unter 40.000 €
Ein weiterer Baustein der Förderpunkte ist das zu versteuernde Gesamteinkommen eines Haushaltes. Sollten Sie weniger als 40.000 EUR zu versteuerndes Gesamteikommen haben, dann fördert der Staat mit weiteren 30 % die Heizungssanierung maximal jedoch bis 70 % von 30.000 EUR Investitionskosten in selbst genutzten Häusern.
Zusammenfassend:
Alle unsere Bestandskunden erhalten also ab 2024 mindestens 30 Prozent bis maximal 65 Prozent. Da im Bestand meistens nicht die maximalen Investitionskosten von 30.000 EUR pro Wohneinheit überschritten werden, empfehlen wir den BAFA-Antrag erst ab 2024 zu stellen. Dann aber so schnell wie möglich, da auf der Förderung gerade ein hoher politischer Druck steht und Anpassungen (gerade für Wärmepumpenbesitzer) möglich sind.
Bei allen anderen Kunden ist es ein Rechenexempel und muss genau durchgerechnet werden, ob die bestehende Förderung mit niedrigeren Förderpunkten aber einer höheren Fördersumme besser ist.
Nach Bewilligung des Antrags hat man 2 Jahre Zeit, die Heizungssanierung durchzuführen. Sollte doch nicht saniert werden, verfällt der Antrag.
Sollten Sie bereits ein konkretes Angebot vorliegen und nach Prüfung zwischen alter und neuer Förderung herauskommen, dass die aktuelle Förderung 2023 für Sie besser ist, dann haben wir hier ein Hilfe-Video für die Antragsstellung:
BAFA-Förderung für Wärmepumpe beantragen - Schritt für Schritt (2023) - YouTube