Den Strom richtig ablesen
Einmal im Jahr wird der Zählerstand abgelesen und an den Anbieter übermittelt. Wie das geht und warum digitale Stromzähler bald Pflicht werden.
Quelle: ro/Marion Jetter
Meist gegen Ende des Jahres oder auch zu Beginn werden Verbraucher von ihrem Stromanbieter aufgefordert, ihren Stromzähler abzulesen und den aktuellen Zählerstand zu übermitteln. „Das funktioniert mittlerweile ganz einfach per Handy oder auch am Rechner über das Kundenportal Ihres Stromanbieters.“ weiß Thomas Feistl von der 17er Oberlandenergie GmbH. „Der Zählerstand ist wichtig, um den tatsächlichen Verbrauch in Rechnung stellen zu können, also ob der Kunde mehr oder weniger verbraucht hat, als durch Vorauszahlungen beglichen und veranschlagt wurde.“ Und natürlich auch, um den Abschlag fürs kommende Jahr anzupassen. Und so kann es auch vorkommen, dass durch strenge Sparmaßnahmen im eigenen Haushalt, der Abschlag eventuell geringer ausfällt oder sich die steigenden Strompreise so zumindest etwas abfedern lassen.
Wo finde ich meinen Stromzähler?
Bei den meisten Haushalten befindet sich der Stromzähler im Keller, eventuell auch in einem Abstellraum oder Flur in der Nähe des Hauptsicherungskastens. Egal ob es sich um einen analogen oder neuen digitalen Stromzähler handelt: wichtig ist zum einen die Zählernummer mit der, der verbrauchte Strom auch dem richtigen Haushalt zugeordnet werden kann. Die Nummer des Stromzählers befindet sich häufig in der Nähe des aufgedruckten Barcodes im oberen oder unteren Bereich des Geräts. Und sie steht natürlich auch auf der letzten Stromrechnung. „Der Zählerstand zeigt den Verbrauch (in Kilowattstunden kWh) der jeweiligen Wohneinheit an und sollte immer nur bis zur Kommastelle abgelesen werden.“ so Thomas Feistl. Bei einem digitalen Stromzähler fehlt die Kommastelle ohnehin. Übrigens: Der Stromzähler zeigt nicht den Jahresverbrauch, sondern den Verbrauch seit der Inbetriebnahme an. Wenn Sie Ihren aktuellen Jahresverbrauch ermitteln möchten, dann müssen Sie Ihre Stromrechnungen gegenüberstellen.
INFO: Bei Stromzählermodellen mit mehreren Zählerständen handelt es sich um sogenannte Doppeltarifzähler. Diese Geräte unterscheiden zwischen zwei Tarifen, die mit verschiedenen Kilowattpreisen abgerechnet werden. Das gilt zum Beispiel, wenn im Haushalt Wärmepumpen oder Nachtspeicherheizungen genutzt werden. Dabei gibt der Hochtarif (HT) den tagsüber verbrauchten Strom und der Niedertarif (NT) den nächtlichen Verbrauch an.
Smarte Stromzähler werden bald Pflicht
Bis zum Jahr 2032 sollen in Deutschland alle alten Stromzähler ab einem Verbrauch von 6000 kWh pro Jahr gegen neue sogenannte Smart Meter ausgetauscht werden. Die intelligenten Messsysteme machen das jährliche Ablesen des Stromzählers durch den Verbraucher überflüssig und ermöglichen das Fernablesen durch den Stromanbieter. „Auch Betreiber von Solaranlagen und Haushalte mit einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung, zum Beispiel einer Wärmepumpe, bekommen ein Smart Meter.“ so Thomas Feistl.
Bei niedrigeren Stromverbrauchswerten bleibt ein intelligentes Messsystem aus Sicht des Messstellenbetreibers optional. Dies bedeutet, dass er frei entscheiden kann, ob er ein solches einbaut oder nicht. In den meisten Fällen wird dann durch den Messstellenbetreiber – ebenfalls verpflichtend bis 2032 - eine moderne Messeinrichtung, also ein digitaler Zähler, installiert. „Er kann die aktuell bezogene Leistung direkt anzeigen und speichert separate Stromverbrauchswerte tages-, wochen-, monats- und jahresweise für zwei Jahre.“ so Thomas Feistl. „Er ist aber nicht wie ein Smart Meter mit dem Internet verbunden und muss wie bisher manuell abgelesen werden.“
Wie funktioniert der Austausch?
Zuständig für den Austausch ist der „grundzuständige Messstellenbetreiber“. Bisher ist das meist der örtliche Netzbetreiber – nicht zu verwechseln mit dem Stromlieferanten. Er muss den geplanten Einbau des neuen Zählers mindestens drei Monate vorher ankündigen und spätestens zwei Wochen vorher einen konkreten Termin für den Einbau nennen und mindestens einen Ersatztermin anbieten.
Ablehnen können Verbraucher den Einbau eines digitalen Stromzählers übrigens nicht. Das sieht das Messstellenbetriebsgesetz vor. Demnach müssen bis zum Jahr 2032 alle Netznutzer mindestens mit einer „modernen Messeinrichtung“ ausgestattet sein.
TIPP: Notieren Sie am Tage des Einbaus den Ablesewert des alten Zählers. So können Sie sicher sein, dass Ihnen im Anschluss auch der tatsächliche Verbrauch in rechnung gestellt wird.