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Heizungsförderung ab 2024: Was ändert sich?

Überblick über die geplanten Förderungen für Heizungssanierungen im neuen Gebäudeenergiegesetz

Lesedauer 4 Minuten
Quelle: ro / Caro Neumeyer
20.07.2023

Die Diskussion um das neue Gebäudeenergiegesetz, das Anfang 2024 in Kraft treten soll, sorgt derzeit für heiße Debatten. Nach der ersten Lesung im Bundestag wurden nun die geplanten Förderungen für Heizungssanierungen ab 2024 bekanntgegeben.

Die prozentualen Fördersätze werden erhöht und können bis zu 70% betragen. Das klingt zunächst verlockend und großzügig. Allerdings halbieren sich die maximal bezuschussbaren Investitionskosten von derzeit 60.000 € auf 30.000 €.

Die geplanten Förderungen im Überblick:

  • Eine Grundförderung von 30% ist vorgesehen, wenn eine Gas- oder Ölheizung gegen eine klimafreundliche Heizung ausgetauscht wird. Diese Förderung gilt für alle Bürgerinnen und Bürger im selbstgenutzten Wohneigentum sowie für Kleinvermieter (bis zu 6 Wohneinheiten, eine davon selbst bewohnt). Für andere Gebäudebesitzer soll die bisherige Förderung weiterhin gelten.

 

  • Zusätzlich gibt es einen Klimabonus von 20%, wenn die Öl- oder Gasheizung in der selbstbewohnten Immobilie 20 Jahre oder älter ist.

 

  • Ein einkommensabhängiger Bonus ermöglicht es Haushalten mit einem zu versteuernden Einkommen von maximal 40.000 €, eine Wärmepumpe mit bis zu 70% Förderung umzurüsten.

 

 

In den meisten Fällen ist eine Förderung zwischen 30% und 50% realistisch. Die maximale Fördersumme soll bei 30.000 € liegen, wobei einkommensabhängige Boni bis zu 21.000 € insbesondere Rentnerinnen und Rentnern zugutekommen können. Es ist jedoch zu beachten, dass noch nicht klar ist, ob der Austausch einer Wärmepumpe gegen eine neue Wärmepumpe weiterhin gefördert wird.

Das Fazit der Geschäftsführer der Wechner Wärmepumpen aus Peiting: Es ist nicht automatisch gegeben, dass die Zuschüsse nach der neuen Förderung tatsächlich höher ausfallen als nach der bestehenden Förderung. Jeder Fall sollte individuell geprüft werden. Insbesondere bei einem Jahreseinkommen unter 40.000 € oder bei geringem Sanierungsbedarf können die neuen Zuschüsse attraktiver sein.

 

   

 

Es empfiehlt sich, eine geplante Heizungssanierung sorgfältig durchzurechnen und abzuwägen, ob das Projekt noch in diesem Jahr angegangen oder besser auf das nächste Jahr verschoben werden sollte. Beachten Sie jedoch, dass sich die Zahlen noch ändern können, da das Gesetz noch nicht endgültig im Bundestag beschlossen wurde.

 

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