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Entlastung für Strom- und Gaskunden

Lesedauer 1 Minute
Quelle: ro/Marion Jetter
15.01.2023

Die Bundesregierung hat beschlossen, Privathaushalte und Unternehmen von den stark gestiegenen Energiekosten zu entlasten. Jeweils ab dem 1.März 2023 soll die Strompreisbremse sowie die Gaspreisbremse kommen. „Und zwar rückwirkend zum 1.Januar 2023.“ erklärt Thomas Feistl von der 17er Oberlandenergie GmbH. Das bedeutet: 80 Prozent Ihres Vorjahresstromverbrauchs erhalten Sie zum gedeckelten Preis von 40 Cent pro Kilowattstunde. Bei Gas liegt der Preisdeckel bei 12 Cent pro Kilowattstunde. Thomas Feistl: „Der Entlastungsbetrag für die Monate Januar und Februar wird dann im März erstattet.“ 

Bund zahlt auch Rabatt für Wärmeversorgung

Auch Verbraucher, die mit Fernwärme heizen, werden entlastet: hier werden neuneinhalb Cent pro Kilowattstunde als Preisdeckel angesetzt. Für den restlichen Verbrauch von Strom, Gas oder Fernwärme muss der normale Marktpreis gezahlt werden. „Deshalb lohnt sich Energiesparen auch weiterhin.“ weiß Thomas Feistl. Für Mieterinnen und Mieter gilt, dass ihre Vermieter oder Vermieterinnen die erhaltenen Entlastungen im Rahmen der Betriebskostenabrechnung weitergeben müssen. In bestimmten Konstellationen bedeutet dies eine Senkung der festgelegten Betriebskostenvorauszahlung – so die Empfehlung der Bundesregierung. Übrigens: Die Preisbremsen werden nach aktuellem Stand bis Ende April 2024 bestehen.

Das Wichtigste im Überblick

  • Soforthilfe im Dezember: Gas- und Fernwärmekunden wurde der Dezemberabschlag erlassen. Bereits gezahlte Vorauszahlungen müssen Energieversorger in der nächsten Rechnung, Vermieter in der Betriebskostenabrechnung berücksichtigen. 
  • Steuersenkung: Die Mehrwertsteuer für den Gasverbrauch ist von 19 auf 7 Prozent gesenkt worden. Diese Steuersenkung gilt auch für Fernwärme.
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