Staatliche Förderungen für Wärmepumpen
Was sich 2024 ändert
Quelle: ro/Caro Neumeyer
Am 8. September hat der Deutsche Bundestag den Gesetzentwurf zum Gebäudeenergiegesetz verabschiedet. Um in Kraft zu treten, muss er noch den Bundesrat passieren. Das Inkrafttreten zum 1. Januar 2024 scheint jedoch nur noch eine Formalität zu sein. Auch das Bundeswirtschafts- und Klimaschutzministerium ist maßgeblich an der Förderkulisse beteiligt. Unser Überblick basiert auf dem Diskussionsstand vom 8. September 2023 und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Wärmepumpenförderung wird ausgebaut
Die Förderung von Wärmepumpen wird im Rahmen des Programms "Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen" fortgesetzt, das alle erneuerbaren Heizungssysteme unterstützt. Nach den Plänen des Bundestagsausschusses für Klimaschutz und Energie sollen der Grundfördersatz und die Boni erhöht werden. Dies umfasst 30 Prozent Grundförderung, 20 Prozent "Geschwindigkeitsbonus", 30 Prozent einkommensabhängigen Bonus und 5 Prozent Wärmepumpenbonus.
Kombinierbare Förderpakete mit bis zu 70 Prozent
Die verschiedenen Förderpakete sind miteinander kombinierbar und können bis zu einem Höchstfördersatz von 70 Prozent ergeben. Dies markiert einen bemerkenswerten Anstieg gegenüber früheren Förderungen. Allerdings gibt es eine wesentliche Änderung: Die maximale Investitionssumme wird ab 2024 auf 30.000 Euro pro Wohneinheit begrenzt, im Vergleich zu früheren 60.000 Euro.
Fallbeispiele für die Förderung
Je nach den individuellen Investitionskosten ergeben sich unterschiedliche Szenarien. Zum Beispiel, wenn die Investitionssumme unter 30.000 Euro liegt, wird die neue Förderung für jeden geplanten Wärmepumpentyp vorteilhafter sein. Die Basisförderung steht allen Wärmepumpen zur Verfügung, wobei Luft-Wärmepumpen mit regenerativem Kältemittel, Grundwasser- und Erdreichwärmepumpen zusätzlich 5 Prozentpunkte erhalten.
Geschwindigkeitsbonus und Einkommensabhängige Förderung
Wenn Ihre Gasheizung älter als 20 Jahre ist oder Sie eine Ölheizung besitzen, unabhängig vom Alter, erhalten Sie zusätzlich zum Basisförderungssatz einen Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent. Dieser bleibt bis 2028 bei 20 Prozent und wird dann jedes Jahr um zwei Prozent reduziert. Der Geschwindigkeitsbonus kann auch mit dem Wärmepumpenbonus kombiniert werden, was bis zu 55 Prozent der förderfähigen Kosten von 30.000 Euro ergibt. Unabhängig von Ihrem Einkommen und ob Sie selbst in der Immobilie wohnen.
Einkommensabhängige Förderung
Eine weitere Komponente der Förderpunkte ist das zu versteuernde Gesamteinkommen eines Haushalts. Wenn Ihr zu versteuerndes Gesamteinkommen weniger als 40.000 Euro beträgt, unterstützt der Staat die Heizungssanierung mit weiteren 30 Prozent, jedoch maximal bis zu 70 Prozent der Investitionskosten von 30.000 Euro.
Fazit
Die neue Förderlandschaft eröffnet viele Möglichkeiten, um die Umstellung auf eine Wärmepumpe finanziell attraktiv zu gestalten. Jeder, der diese Option in Betracht zieht, sollte sorgfältig prüfen, welches Förderprogramm in seinem speziellen Fall am besten geeignet ist. Falls Sie bereits ein Angebot haben und feststellen, dass die aktuelle Förderung für Sie vorteilhafter ist, stehen Hilfsvideos zur Verfügung, die den Antragsprozess erläutern. Damit können Sie sicherstellen, dass Sie von den staatlichen Unterstützungen bestmöglich profitieren.