Strompreisbremse – wie Sie am besten davon profitieren.
Wegen der massiv gestiegenen Energiekosten hat die Bundesregierung Preisbremsen für Strom und Gas beschlossen. Doch bei vielen Verbrauchern im Oberland sorgt das für Verunsicherung.
Quelle: ro/Marion Jetter
Laut Statistischem Bundesamt ist die Inflationsrate im Januar auf 8,7 Prozent gestiegen. Zum Vergleich: Im Dezember lag sie noch bei 8,1 Prozent und im November 8,8 Prozent. Für Energie sind die Preise aber noch viel deutlicher gestiegen. Um Privatleute und auch Unternehmen zu entlasten, hat die Bundesregierung kurz vor Weihnachten die Energiepreisbremse auf dem Weg gebracht. So ist nicht nur Gas- sondern auch ein Großteil des Stromverbrauchs preislich gedeckelt. Doch was steckt hinter der Strompreisbremse? Wir haben bei Klaus Hochwind von der 17er Oberlandenergie GmbH nachgefragt.
Entlastung rückwirkend zum 1.Januar 2023
Laut Bundesregierung gilt die Strompreisbremse bereits ab dem 1.Januar 2023. Um den Energieversorger die nötige Zeit zur Umsetzung zu geben, tritt sie erst ab März offiziell in Kraft, aber rückwirkend zum 1.Januar. Was bedeutet das? Klaus Hochwind erklärt: „Für 80 Prozent der im Vorjahr verbrauchten Menge dürfen Versorger dann nur 40 Cent pro kWh Strom in Rechnung stellen. Wer mehr verbraucht, muss dann deutlich mehr zahlen, und zwar den oft teureren, aktuellen Marktpreis des jeweiligen Stromanbieters.“
Wie wird der Vorjahresverbrauch ermittelt?
Der Basisverbrauch liegt bei 80 Prozent der aktuellen Jahresverbrauchsprognose, die Ihr Netzbetreiber für Sie erstellt. Das ist der Regelfall und gilt immer, wenn bei Haushalten der Verbrauch über ein sogenanntes Standardlastprofil ermittelt wird, also ein ganz normaler Stromzähler verbaut ist. Wenn allerdings ein intelligentes (digitales) Messsystem bei einem Haushalt installiert ist, beträgt die Entlastung 80 Prozent des Verbrauchs des Jahres 2021. Auf diese Weise werden die Preise zumindest für einen grundlegenden Verbrauch im Rahmen gehalten.
Strom sparen lohnt sich weiterhin
Klaus Hochwind rät dennoch weiter Energie, also vor allem auch Strom, zu sparen. Denn gedeckelt sind ja nur 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs und wer mehr Energie als den Grundverbrauch benötigt, muss also deutlich mehr zahlen.
Ein Rechen-Beispiel:
Die Grundregel: Strom kostet (inklusive Strompreisbremse) für 80 Prozent Ihres bisherigen Verbrauchs maximal 40 Cent/kWh.
Verbraucht ein 2-Personen-Haushalt bisher 2500 kWh pro Jahr, sind 80 Prozent davon der persönlicher Grundverbrauch von 2000 kWh. Dieser Grundverbrauch darf maximal 40 Cent pro kWh kosten. (2000 kWh x40 Cent = 800 Euro/Jahr)
Für jede weitere Kilowattstunde bezahlt der 2-Personen-Haushalt den aktuellen Marktpreis des Anbieters.
Angenommen, die Preise liegen bei 50 Cent/kWh, und es werden weiterhin 2500 kWh pro Jahr verbraucht, sind für die zusätzlichen 500 kWh weiter 250 Euro (50 Cent x 500 kWh) fällig. Insgesamt würden der 2-Personen-Haushalt bei gleichbleibendem Verbrauch auf Gesamtkosten von 1050 Euro kommen und einen monatlichen Abschlag von 87,50 Euro.
Übrigens: Vermutlich wird die Strompreisbremse bis April 2024 gelten.