Bad Bayersoien verschärft wegen der anhaltenden Trockenheit seine Wassersparregeln. Weil der tägliche Trinkwasserverbrauch zuletzt deutlich über dem Durchschnitt lag, hat die Gemeinde jetzt verbindliche Einschränkungen beschlossen. Private Pools beispielsweise dürfen nicht mehr befüllt, Rasenflächen nicht mehr bewässert und Autos außerhalb von Waschanlagen nicht mehr gewaschen werden. Bürgermeister Eberhard Steiner appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger, sparsam mit Trinkwasser umzugehen. Die Maßnahmen gelten vorerst bis Anfang September. Wer dagegen verstößt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 2.500 Euro rechnen.
Die Regeln im Überblick:
• Die Entnahme von Trinkwasser zum Befüllen und zum Betrieb von privaten Pools und sonstigen Badebecken, privaten Springbrunnen, Wasserspielanlagen, Wasserbehältern (z. B. Tonnen) und ähnlichen Einrichtungen ist verboten.
• Bewässerung, Gießen und Beregnung von Haus- und Kleingärten (z. B. Gehölze, Hecken, Stauden, Beete, Zierpflanzen u.ä.) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 19:00 Uhr ist verboten, soweit diese nicht einer gewerblichen oder öffentlichen Nutzung dienen. Ausgenommen von dieser zeitlichen Beschränkung ist die Bewässerung und Beregnung mit wassersparender Tröpfchenbewässerung. Ebenso sind ausgenommen land- und forstwirtschaftliche Flächen und Friedhöfe.
• Bewässerung, Gießen und Beregnung von Rasenflächen und sonstigen Grünflächen ist verboten, soweit diese nicht einer gewerblichen oder öffentlichen Nutzung dienen.
• Waschen von Fahrzeugen außerhalb gewerblicher Waschanlagen ist verboten, soweit dies nicht aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erforderlich ist (z.B. Einsatzfahrzeuge).
• Das Befeuchten von Baustraßen und Baustellen zur Verminderung von Staubentwicklung ist verboten, soweit dies nicht durch behördliche Vorgaben vorgeschrieben ist.
• Abspritzen oder Bewässern (z.B. mit Hochdruckreinigern, Bürsten) von Terrassen, Wänden, Straßen, Hof- und Wegflächen, Dächern und nicht gewerblich genutzten technischen Anlagen durch Privatpersonen ist verboten.
Die Verfügung gilt ab sofort bis zum 1. September 2026 – es sei denn, sie wird vorher widerrufen. Eine Verlängerung des Zeitraums ist bei weiterhin eingeschränkter Verfügbarkeit des Wasserdargebots aus dem Brunnen und der Quelle bei andauernder Trockenheit möglich. Die Gemeinde Bad Bayersoien weist darauf hin, dass Verstöße mit Geldbußen von bis zu 2.500 Euro geahndet werden können.