Die ungewöhnliche Wahlpanne hat die Bürgermeister-Stichwahl in Peiting überschattet. Zwar hat die Nachzählung gestern nichts am Endergebnis geändert, dennoch könnte die Wahl wegen der Unregelmäßigkeit angefochten werden. Sobald das endgültige Ergebnis am Freitag verkündet ist, läuft dafür eine Frist von 14 Tagen. Wie es dann weitergeht, warum die Wahl ohnehin geprüft wird und was im schlimmsten Fall droht: darüber haben wir mit Stefan Kort gesprochen, er ist Geschäftsleiter in Peiting.
Was passiert, wenn die Wahl angefochten wird?
Geschäftsleiter Stefan Kort:
„Das Landratsamt Weilheim-Schongau würde dann entsprechend prüfen, ob die Gründe substantiiert sind und würde auch noch prüfen, und das ist, glaube ich, ganz wichtig zu erwähnen, dass zusätzlich ohne diesen wahlrechtlichen Verstoß das Wahlergebnis möglicherweise anders ausgefallen wäre“.
Es wird aber sowieso geprüft, ob die Panne gegen geltendes Recht verstößt, oder?
Geschäftsleiter Stefan Kort:
„Wir werden unsere kompletten Wahlunterlagen der Rechtsaufsichtsbehörde zur Prüfung vorlegen und dann kann die Rechtsaufsichtsbehörde auch von Amts wegen prüfen, ob eventuell gegen Wahlvorschriften verstoßen wurde“.
Glauben Sie, dass das Ergebnis angefochten wird?
Geschäftsleiter Stefan Kort:
„Ich gehe davon aus, dass es durchaus möglich wäre, dass es hier zur Anfechtung kommt und wir werden ja die Unterlagen ohnehin der Rechtsaufsichtsbehörde von Amts wegen vorlegen und da kann es natürlich auf jeden Fall sein, dass von der Rechtsaufsichtsbehörde auch noch mal eine Nachfrage zu der Thematik käme“.
Was droht im schlimmsten Fall?
Geschäftsleiter Stefan Kort:
„Also wenn wir davon ausgehen würden, dass nur das Ergebnis der Stichwahlen angefochten wird, dann wäre der schlimmste Fall, dass diese Stichwahl nochmals neu durchzuführen wäre, dass das Landratsamt die Stichwahl für ungültig erklären könnte“.