Seit rund zwei Monaten gilt in Farchant ein temporäres Durchfahrtsverbot in der Ortsdurchfahrt, um bei Staus auf der B2 den Ausweichverkehr zu verbannen. Das Verbot gilt von Freitag bis Sonntag und an Feiertagen in Richtung Süden. Im Radio Oberland Interview zieht die Polizei eine erste Bilanz:
Einhaltung des Verbots?
"Es ist durchaus festzustellen, dass das Verbot nicht immer eingehalten wird. Woran dies liegt, kann nicht eindeutig festgestellt werden."
Wird die Beschilderung bewusst ignoriert oder ist die Regelung missverständlich?
"Aussagen zu einer bewussten Missachtung der Beschilderung werden seitens der Verkehrsteilnehmer gegenüber der Polizei eher nicht getroffen.
Die Regelung ist mit einem Zusatztext zum Zeichen 250 entsprechend verschriftet. Grundsätzlich sollte diese auch verständlich sein. Ob der Text vom Fahrer während der Fahrt auch wahrgenommen wird, kann mitunter von der gefahrenen Geschwindigkeit abhängen."
Erfahrungen an stark frequentierten Wochenenden?
"Es ist grundsätzlich festzustellen, dass die Ortsdurchfahrt Farchant auch weiterhin als Ausweichstrecke genutzt wird. Navigationsdienste zeigen nach wie vor bei Stauungen auf der B2 die Ortsdurchfahrt Farchant als alternative Route an. Erfahrungsgemäß folgt ein Großteil der Verkehrsteilnehmer der Navigation, ohne auf die vorhandene Beschilderung zu achten."
Kontrollen seitens der Polizei?
"Kontrollen in diesem Zusammenhang haben präventiven Charakter und sollen die Verkehrsteilnehmer auf die Regelungslage und deren Einhaltung hinweisen. Eine Ahndung der Verkehrsordnungswidrigkeit erfolgt im Einzelfall, insbesondere wenn sich die Verkehrsteilnehmer uneinsichtig zeigen oder vorsätzlich gegen die Regelung verstoßen."
Wie werden Verstöße geahndet?
"Die Ahndung von Verstößen gegen das Durchfahrtsverbot ist aufgrund der erforderlichen Nachweisbarkeit entsprechend schwierig.
Die Ahndung eines Verstoßes gegen das angeordnete Zeichen 250 richtet sich nach der StVO und dem bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog."