Ab Sonntag dreht sich das Kommunalpolitiker-Karussell im Oberland. Wir besetzen Rathäuser, Landratsämter und Stadt-, Gemeinde- und Kreisräte neu. Wer seine Stimme nicht schon per Briefwahl abgegeben hat, kann am Sonntag ins Wahllokal gehen. Alles, was ihr dazu wissen müsst:
Welche Unterlagen muss ich dabeihaben?
Wer im Wahllokal die Stimmen abgeben möchte, sollte die Wahlbenachrichtigung mitnehmen. Die ist per Post an alle Wahlberechtigten verschickt worden. Sinnvoll ist es auch, den Personalausweis oder Reisepass dabeizuhaben, um sich ausweisen zu können. Zwar gibt es keine Pflicht, sich auszuweisen, der Wahlvorstand kann das aber verlangen und: wer die Wahlbenachrichtigung vergisst, kann den Ausweis vorzeigen und darf dann auch wählen.
Worauf muss ich im Wahllokal achten?
Gewählt werden darf nur in der dafür vorgesehenen Kabine. Gefilmt oder fotografiert werden darf hier nicht. Ein Wahl-Selfie in der Kabine ist also auch nicht erlaubt. Gewählt wird alleine, niemand darf mit in die Kabine – Ausnahme sind kleine Kinder, sofern das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Abgegeben werden können dann verschiedene Stimmen, wie viele genau, steht auf dem jeweiligen Stimmzettel.
Was muss ich bei der Stimmvergabe beachten?
Die Stimmzettel können etwas verwirrend sein. Besonders bei den Kreis,- Gemeinde- und Stadträten können wir mehr als eine Stimme vergeben. Wie viele genau, das steht auf dem jeweiligen Zettel. Das können mal 12 oder 14 in kleinen Gemeinden sein oder auch 60 bis 80 in Großstädten. Wer nicht viel rechnen möchte, kann einfach die Liste einer Partei ankreuzen, dann werden alle verfügbaren Stimmen auf die Kandidaten dieser Partei verteilt. Es können auch einzelne Kandidaten gestrichen oder mit bis zu drei Stimmen bevorzugt werden. Auch Kandidaten verschiedener Parteien können gewählt werden. Wichtig ist nur, dass am Ende nicht mehr Stimmen vergeben werden, als verfügbar sind.